Wenn Du Clubmitglied werden möchtest, musst Du eine ausgefüllte und handschriftlich unterzeichnete Beitrittserklärung per Post (siehe Kontakte) an den Clubvorstand richten. Das Mindestalter beträgt 8 Jahre, wobei bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Die Beitrittserklärung und eine Übersicht über die aktuellen Mitgliedsbeiträge findest Du auf dieser Seite. Aber vielleicht möchtest Du uns erst einmal kennen lernen. Gelegenheit hierzu bietet u.a. ein Probetraining.
Auf der Hauptversammlung am 11.3.2008 wurden neue Beiträge und Gebühren festgelegt, die ab 1.4.2008 Gültigkeit haben, und auf der Währung EURO basieren.
Aufnahmegebühr (einmalig) | € |
Jugendliche (bis 18 Jahre), Schüler, Studenten | 25,00 |
Erwachsenen, Einzelmitgliedschaft | 50,00 |
Familien | 80,00 |
Jahresbeitrag | € |
Jugendliche (bis 18 Jahre), Schüler, Studenten | 50,00 |
Erwachsenen, Einzelmitgliedschaft | 110,00 |
Familien* (genaue Angabe der Personen) | 180,00 |
Passive Mitglieder | 60,00 |
* Im Rahmen einer Familienmitgliedschaft können Kinder nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Vereinsmitglied sein. Ausnahmen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gelten für Schüler, Auszubildende und Studenten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises bis spätestens 15.01. eines Jahres. |
Adriagebühren (jährlich) gültig ab 1.1.2015 | € |
Wohnwagen auf dem Clubgelände | 200,00 |
Zelte für Mitglieder* | — |
* Die Zelte dürfen wegen der Rasenfläche höchstens 2 Wochen an der selben Stelle stehen. |
Bevor Du die Beitrittserkärung abschickst, solltest Du diese sorgfältig ausfüllen und hand- schriftlich unterzeichnen. Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung der Erziehungs- berechtigten erforderlich. Bitte denke auch an die Passbilder. (Download Beitrittserklärung)
Hier Änderungsmitteilung (Anschrift, Bankverbindung) downloaden.
Die Tauchtauglichkeitsbescheinigung muss in regelässigen Abständen erneuert werden und muss von einem Arzt nach einer tauchmedizinischen Untersuchung schriftlich bestätigt wer- den. Aus versicherungstechnischen Gründen darf ohne diese Bescheinigung nicht am Tauch- kurs (praktischer Teil) teilgenommen werden. Immer mehr Tauchbasen weltweit verlangen einen schriftlichen Nachweis eines Arztes über die Tauchtauglichkeit, bevor man die Unter- wasserwelt betreten darf. Der Nachweis kann auch in anderer Form erbracht werden (z.B. durch einen Eintrag im Tauchpass). Die Untersuchung wird in aller Regel nicht von der Krankenkasse übernommen und muss demnach selbst getragen werden. Da es keine festen Sätze gibt, können die Arzthonorare sehr unterschiedlich sein. Es lohnt sich, die Kosten vor der Untersuchung zu erfragen und zu vergleichen. (Download Tauchtauglichkeitsbescheinigung)
Das Untersuchungsintervall ist vom Lebensalter abhängig.
Die GTÜM empfiehlt die Untersuchung: